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Allgemeine Geschäftsbedingungen Praxis Dr. Haack

Praxisinhaberin Frau Dr. med. Jessica Haack

Zentrumstraße 11, 21745 Hemmoor

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arzt/Ärztin und dem Patienten.

2. Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.

§ 3 Ärztliche Dokumentation und Datenschutz

1. Die persönlichen und medizinischen Daten der Patienten werden in geschützter Form nach den Vorgaben der EU-DSGVO elektronisch gespeichert. Im Interesse einer kontinuierlichen medizinischen Dokumentation und dem Zugriff auf erforderliche Informationen für weitere Behandlungen werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach der letzten Behandlung/Patientenkontakt gelöscht. Die ärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkartei, Untersuchungsbefunde und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Arztes.

2. Der Patient oder ein von ihm rechtswirksam Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die ärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.

3. Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen an den Patienten oder eine vom Patienten bevollmächtigte Person möglich, soweit nicht überwiegend Interessen des Arztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.

4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmung über den Datenschutz (EU-DSGVO, BDSG, TMG etc.), der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

5. Der Patient ist damit einverstanden, dass seine Behandlungsdaten und Befunde durch den Arzt an seinen Hausarzt / weiterbehandelnden Arzt / sein weiterbehandelndes Krankenhaus zu Dokumentations- und Weiterbehandlungszwecken, auch auf elektronischem Wege, übermittelt werden können. Er ist des Weiteren damit einverstanden, dass bei dem Hausarzt / vorbehandelnden Arzt / vorbehandelnden Krankenhaus vorliegende Behandlungsdaten und Befunde durch den Arzt, auch auf elektronischem Wege, angefordert werden können, soweit diese für die Behandlung erforderlich sind.

6. Der Patient willigt mit Abschluss des Behandlungsvertrages (auch stillschweigend) in die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der ärztlichen Information und Rechnungsstellung an für die Durchführung labormedizinischer oder pathologisch-anatomischer Leistungen beauftragten Ärzte ein. Er erklärt sich mit Abschluss des Behandlungsvertrages ausdrücklich mit der Beauftragung dieser Ärzte für medizinisch notwendige Untersuchungen einverstanden und willigt in die Bezahlung der dadurch entstehenden Honorare ein.

7. Der Patient willigt mit Abschluss des Behandlungsvertrages ausdrücklich darin ein, zu Informations-, Termin-, Recall- und medizinischen Zwecken von der Praxis schriftlich, fernmündlich oder per Telefax, SMS oder E-Mail kontaktiert zu werden. Der Patient hat das Recht, dieses Einverständnis jederzeit durch Benachrichtigung der Praxis für die Zukunft zu widerrufen.

8. Der Patient kann nach EU-DSGVO und BDSG der Speicherung seiner persönlichen und/ oder medizinischen Daten jederzeit für die Zukunft, jedoch nicht retroaktiv, widersprechen.

9. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Praxis, die auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlich und auf Wunsch auch eingesehen werden kann.

§ 4 Honorar (Privatversicherung und Selbstzahler)

1. Das Entgelt für die Leistungen des Arztes ist vom Zahlungspflichtigen unabhängig von etwaigen Erstattungen durch Versicherungen, Beihilfestellen o.ä. zu entrichten und bestimmt sich nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung

2. Eine Beratung stellt eine kostenpflichtige ärztliche Leistung dar und wird dem Patienten berechnet

3. Die Praxis wird in wesentlichen Teilen nach dem Bestellsystem geführt. Daher sind die vereinbarten Zeiten für den Patienten frei gehalten. Ein Anspruch zur Einhaltung des Termins ergibt sich insbesondere in Hinblick auf die Versorgung akuter Krankheitsfälle jedoch nicht.

4. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Arztpraxis mindestens 24 Stunden telefonisch oder per Email vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.

5. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, wird das Recht vorbehalten, ein Ausfallshonorar in Höhe von 70% des zu erwartenden Honorars nach GOÄ in Rechnung zu stellen.

6. Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.

7. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass dem Arzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.

§ 5 Zahlungsregelungen

1. Der Patient willigt mit Abschluss des Behandlungsvertrages in die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Rechnungsstellung an die der Schweigepflicht unterliegende Privatärztliche Abrechnungsstelle PVS ein.

2. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.

3. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über den Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Arzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung können zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühren berechnet werden.

§ 6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Arzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, haftet der Arzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.

2. Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervor unberührt.

 

Hemmoor, den 03.10.2024

 

 

Dr. med. Jessica Haack

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